Beruf
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Berufsbeschreibung |
Brandweinbrenner |
Hersteller von alkoholischen Getränken (Schnäpse) mittels Destillerie. Meistens wurde ein weiterer Beruf wie Bauer oder Gastwirt zusätzlich ausgeübt. Den Beruf des Brandweinbrenners
gab es in fast allen mittelalterlichen Gemeinden und war häufig mit einem Privileg des Lehnsherren verbunden.
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Gastwirt
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Auch Gastgeber, Gasthalter (Gastwirt für Getränke und Speisen), Bierschenk, Gassenwirt, Kretschmer, Krüger, Leitgeb (Dorfwirt), Schenker, Tabagist, Taferner, Taverner, Weinschenk (nur
Getränke), Wirt.
Im Mittelalter und später finden wir Gasthäuser auf dem Land und in den Städten. Abhängig vom erworbenen Privileg durften Getränke ausgeschenkt, Speisen angeboten oder in Herbergen Quartiere zur
Übernachtung bereitgestellt werden. Die erteilten Konzessionen konnte auf den Betreiber (Personenrecht), direkte Nachkommen (Erbrecht) lauten, oder mit dem Gebäude verbunden sein (Realrecht).
Gelegentlich fanden sich Zünfte in größeren Städten.
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Immobilienfachwirt (IHK)
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Geprüfte Immobilienfachwirte der Industrie- und Handelskammern (IHK) sind qualifiziert, sowohl in größeren Immobilienunternehmen und in immobilienwirtschaftlichen
Organisationseinheiten von Unternehmen anderer Branchen auf der Ebene des mittleren Management, als auch in selbständiger unternehmerischer Tätigkeit verantwortliche Funktionen auf den fachbezogenen
immobilienwirtschaftlichen Feldern kompetent auszufüllen.
Sie arbeiten in den Bereichen Immobilienverwaltung, -vermittlung, -projektsteuerung und -erstellung.
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Köter |
Bauer, auch Abbauer (Pächter mit kleinem Eigenbesitz), Ackerer, Anspänner (Vollbauer oder Tagelöhner, der die Pferde pflegt), Baumann, Bestän der (Pächter), Einspänner (Vollbauer),
Häusler (Kleinbauer mit einem Haus und wenig Land), Hintersasse (Kleinbauer), Köllmer (Großbauer), Kolo nist (Siedler), Kötter (Kleinbauer mit einem Haus und etwas Ackerland), Kossath, Kossät,
Kotsasse, Landwirt, Tropfhäusler (Kleinstbauer).
Für Altbauer auch Abnahmemann Abschiedsmann Altenteiler Ausgedinger Ausnehmer Austrägler Altsitzer.
Die Unterscheidung erfolgte oft nach der Größe des Besitzes: Vollbauern (Hofbauern, Vollerben, Vollhöfner, Vollmeier, Vollspänner) als Besitzer
ganzer Höfe. Dreiviertelbauern (Dreiviertelspänner, Hüfnermeier). Halbbauern (Halbhufner, Halbmeier, Halbspänner, Huber). Viertelhofbesitzer (Eigenlehner, Köter, Kötter,
Kotsassen, Kossäten, Lehner) mit einem Haus und etwas Ackerland. Hintersiedler Hinterbesitzer, Hintersassen, Kleinhäusler, Tropfhäusler)
mit kleinem Haus und ohne oder wenig eigenem Land.
Der Witmutbauer bewirtschaftet das von der Pfarrei gepachtete Land (Widmut).
Durch Eroberungen und Wanderungen der germanischen Stämme wurde eine völlige Umgestaltung des Grundbesitzes herbeigeführt. Es entstand ein privilegierter Stand - der Adel. Weil freie Grundeigentümer
allein schutzlos der Beamtengewalt ausgesetzt waren, übergaben immer mehr Bauern ihr Land an Adel und Kirche und wurden mit diesem Land in Erbpacht belehnt. So wurden freie Bauern zu Zinsmännern
eines Bischofes, Abtes oder Adeligen. Diese Lehnsherren verpflichteten sich, ihre Lehnsträger jederzeit vor fremden Übergriffen zu schützen.
Im Mittelalter wurden die Bauern in folgende Klassen eingeteilt: Völlig freie Bauern, deren Güter mit keinerlei Abgaben belastet waren. Meier, die als persönlich freie Bauern Pachtgüter bewirtschafteten. Censiten, die im vollen Besitz ihres
Gutes waren, jedoch Grundzinsen entrichten mußten. Colonisten besaßen ein erbliches Nutzungsrecht, um das der Erbe bei seinem Herrn nachsuchen
mußte. Das Nutzungsrecht war also nicht frei, und von der Grundherrschaft abhängig. Hofhörige bildeten mit 1 Haupthof einen Verband (Gemeinde)
und wählten aus den eigenen Reihen Schöffen und Richter, um sich eigene Hofrechte zu geben. Leibeigene besaßen keinerlei Rechte und waren
völlig von der Grundherrschaft abhängig.
An bestimmten Tagen war Fronarbeit, ohne oder nur mit geringer Entlohnung, für den Grundherren zu leisten. Unmündige Unfreie hatten eine jährliche Abgabe an den Herrn zu entrichten. Starb ein Bauer,
mußte der Erbe das Besthaupt entrichten. So war die Lage des Bauernstandes traurig und kläglich, da auch viele Naturalabgaben und weitere Geldsteuern zu erbringen waren.
Bauern beherrschten auch ein Handwerk. Viele von ihnen betätigten sich als Schmiede oder Tierärzte (bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts).
Die Hausmarken auf dem Lande waren mit den Häusern verbunden und sind älter als Wappen. Sie vererbten sich auch dann, wenn keine Verwandtschaft bestand. Diese Zeichen finden wir als Unterschriften in
alten Dokumenten. Sie wurden von den Personen benutzt, die weder lesen noch schreiben konnten. Mit der Einführung der allgemeinen Schulpflicht verschwanden sie allmählich aus dem Gebrauch. Selten
finden wir die alten Hauszeichen heute auf alten Grabsteinen, Ackergeräten oder Hausbalken.
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Konditor
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Konditoren stellen - im Unterschied zu Bäckern - hauptsächlich süße Backwaren her. Das geschieht in der Regel in größeren und kleineren Handwerksbetrieben vereinzelt aber auch in
großen Hotels. Zu den süßen Schlemmereien der Konditoren gehören auch Kuchen, Nougat, Schokolade, Speiseeis, Desserts usw. Die zubereiteten Teige werden in Backöfen gebacken. Danach fehlen noch die
Verzierungen, also z.B. ein Überzug aus Schokolade oder eine Füllung mit Sahne. Zum Schluss müssen die feinen Erzeugnisse für den Verkauf vorbereitet, verpackt und gelagert werden. Ebenfalls
kreatives Talent ist gefragt, denn viele Hochzeitstorten werden nach individuellen Wünschen gestaltet. Konditoren pflegen den Kontakt zu Kunden, beraten und bedienen sie. Über die eigentlich
Konditorentätigkeit hinaus, gehört zum Beruf auch die Zubereitung kleiner Gerichte wie Salate, Pasteten und Snacks.
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Küper |
Auch Böttcher Binder Büttner Bareler Boddeker Böker, Einleger, Fäßler, Faßbinder, Gantner, Grobbinder, Kimmer, Kübler, Küfer, Ligelner, Püttner, Rotbinder (Buchenholzfässer),
Schäffler, Scheffler, Schoffner, Schwarzbinder (Eichenholzfässer), Sesterer, Staufer, Weißbinder (Nadel- holzfässer).
In der mittelalterlichen Hanse waren die Produkte des Böttchers unent- behrlich. Seine praktische und stapel- bare Verpackung war für den Trans- port jeglicher fester und flüssiger Ware geeignet:
Bier, Butter, Fisch, Fleisch, Getreide, Salz, Wein.
Das Handwerk der Großböttcher erforderte erhebliche Kraftanstrengung, besonders für das Biegen der Fassdauben und das Binden der Fässer. Aus diesem Berufsstand entwickelte sich die Zunft der
Kleinböttcher, die Haus- haltsgeräte aller Art herstellten: Becher, Bottiche, Eimer, Kannen, Kübel, Wannen und Waschzuber.
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Malermeister
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Auch Ätzmaler, Anstreicher, Ausweißer, Behangmaler, Bender, Binder, Faßmaler, Flachmaler, Handmaler (Kunstmaler), Hausschreiber, Ipser, Pliesterer, Schilderer, Stacker, Staffiermaler,
Stubenmaler, Tüncher, Weißbinder, Weißer, Weißmaler, Wismutmaler, Wißler.
Maler erledigen bis heute einfache Tüncherarbeiten oder künstlerisch anspruchsvolle Arbeiten in Kirchen, Palästen und öffentlichen ausgeführt, darunter Deckenmalereien, die Anfertigung von Altären,
Wappen und Schildern oder Portraits. Es haben sich Spezialisten wie der Illuminist oder Glaser entwickelt.
Die Lehre dauerte im Mittelalter in Köln 4 Jahre, oder bis zu 7 Jahren in Leipzig. (Heute i.d.R. 3 Jahre) Als Meisterstück wurde früher ein Tafelbild mit goldenem Hintergrund gefordert. Die Gesellen
mussten das Zeichnen mit Kreide und das Malen mit Öl- und Leimfarben beherrschen.
Wismutmaler haben Gegenstände mit Kreide und Ton grundiert, mit einem Polierstahl geglättet und anschließend mit Lasurfarben bemalt. Behang- und Stubenmaler (auch Hausmaler genannt) durften nur mit
Leimfarbe arbeiten, keine Ölfarbe benutzen und auch keine Portraits oder Tafelbilder malen. Anstreicher, Tüncher und Weißmaler waren ausschließlich für den einfachen Außenanstrich der Häuser
zuständig.
Farbpigmente und das vom Goldschlager bezogene Blattgold waren teuer, und so war ein hohes Betriebskapital erforderlich. Der Verkauf streichfertiger Farben war Privileg der Maler. Seit dem 18.
Jahrhundert wurden die teuren Pigmente aus natürlichen Stoffen mehr und mehr durch synthetische Pro- dukte ersetzt, es entstanden viele Farben- und Lackfabriken.
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Prokurist
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Bevollmächtigter, der zu allen Geschäften und Rechtshandlungen ermächtigt ist, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt.
Die Prokura verleiht Vertretungsmacht für alle Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt.
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MATSE = Mathematisch technischer Softwareentwickler |
Mathematisch-technische Softwareentwickler konzipieren, realisieren und warten Softwaresysteme auf der Basis von mathematischen Modellen.
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